Verwaltungsgerichtshof 89/16/0154

89/16/0154Supreme Administrative CourtApr 18, 1990

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.