Verwaltungsgerichtshof 90/07/0024

90/07/0024Supreme Administrative CourtFeb 18, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- sowie der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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