Verwaltungsgerichtshof 90/07/0037

90/07/0037Supreme Administrative CourtApr 24, 1990

Regest

Anrufung der obersten Behörde Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den angefochtenen Bescheid richtet, als unbegründet abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde, soweit mit ihr Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde geltend gemacht wird, zurückzuweisen.

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