Verwaltungsgerichtshof 90/10/0006

90/10/0006Supreme Administrative CourtApr 23, 1990

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Einwendung der entschiedenen Sache

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.