Verwaltungsgerichtshof 90/18/0042

90/18/0042Supreme Administrative CourtMay 11, 1990

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als die Auskunft auf die Fragen "4.1." bis "4.3.3" sowie "4.4." nicht erteilt worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.