Verwaltungsgerichtshof 92/06/0263

92/06/0263Supreme Administrative CourtMar 17, 1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Straße mit öffentlichem Verkehr

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0263

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der weiteren Partei wird abgewiesen.

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