Verwaltungsgerichtshof 93/04/0124

93/04/0124Supreme Administrative CourtSep 26, 1995

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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