Verwaltungsgerichtshof 93/05/0236

93/05/0236Supreme Administrative CourtMar 26, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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