Verwaltungsgerichtshof 93/06/0192

93/06/0192Supreme Administrative CourtApr 30, 1998

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Zweitbeschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.