Verwaltungsgerichtshof 93/11/0066

93/11/0066Supreme Administrative CourtSep 22, 1995

Regest

Anforderung an ein Gutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten rechtliche Beurteilung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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