Verwaltungsgerichtshof 93/13/0095

93/13/0095Supreme Administrative CourtSep 27, 1995

Regest

Spruch und Begründung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1995

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird im Umfang ihrer Bekämpfung auch des Abspruches des angefochtenen Bescheides über die Einkommensteuer für das Jahr 1983 zurückgewiesen;

und 2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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