Verwaltungsgerichtshof 93/13/0225

93/13/0225Supreme Administrative CourtMar 31, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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