Verwaltungsgerichtshof 93/17/0057

93/17/0057Supreme Administrative CourtApr 21, 1997

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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