Verwaltungsgerichtshof 93/17/0250

93/17/0250Supreme Administrative CourtSep 15, 1995

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0250

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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