Verwaltungsgerichtshof 94/02/0331

94/02/0331Supreme Administrative CourtApr 12, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0331

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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