Verwaltungsgerichtshof 94/06/0272

94/06/0272Supreme Administrative CourtOct 12, 1995

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Einfluß auf die Sachentscheidung Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Inhalt des Spruches Diverses Verhältnis zu anderen Materien und Normen Befangenheit (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren) Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.