Verwaltungsgerichtshof 95/01/0324

95/01/0324Supreme Administrative CourtNov 13, 1996

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1996

Spruch

1. ) Der den Erstbeschwerdeführer betreffende angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

2. ) Der die Zweitbeschwerdeführerin betreffende angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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