Verwaltungsgerichtshof 95/01/0396

95/01/0396Supreme Administrative CourtMar 27, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0396

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird jeweils abgewiesen.

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