Verwaltungsgerichtshof 95/03/0306

95/03/0306Supreme Administrative CourtApr 24, 1996

Regest

Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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