Verwaltungsgerichtshof 95/04/0151

95/04/0151Supreme Administrative CourtOct 28, 1997

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

I) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie von den Viert- bis Sechstbeschwerdeführern erhoben wurde, zurückgewiesen.

II) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird, soweit sie von den Erst- bis Drittbeschwerdeführerinnen erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.