Verwaltungsgerichtshof 95/04/0239

95/04/0239Supreme Administrative CourtApr 23, 1996

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.190,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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