Verwaltungsgerichtshof 95/05/0105

95/05/0105Supreme Administrative CourtSep 19, 1995

Regest

Beglaubigung der Kanzlei Vervielfältigung von Ausfertigungen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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