Verwaltungsgerichtshof 95/06/0046

95/06/0046Supreme Administrative CourtJun 22, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zusammen der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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