Verwaltungsgerichtshof 95/06/0051

95/06/0051Supreme Administrative CourtMar 28, 1996

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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