Verwaltungsgerichtshof 95/06/0060

95/06/0060Supreme Administrative CourtNov 7, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.