Verwaltungsgerichtshof 95/06/0103

95/06/0103Supreme Administrative CourtOct 12, 1995

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.