Verwaltungsgerichtshof 95/09/0004

95/09/0004Supreme Administrative CourtMay 7, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Strafausspruches wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.