Verwaltungsgerichtshof 95/10/0073

95/10/0073Supreme Administrative CourtMar 25, 1996

Regest

Grundsatz der Unbeschränktheit Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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