Verwaltungsgerichtshof 95/16/0246

95/16/0246Supreme Administrative CourtApr 29, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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