Verwaltungsgerichtshof 95/18/0759

95/18/0759Supreme Administrative CourtFeb 29, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0759

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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