Verwaltungsgerichtshof 95/19/0316

95/19/0316Supreme Administrative CourtNov 12, 1996

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0316

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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