Verwaltungsgerichtshof 95/19/0735

95/19/0735Supreme Administrative CourtNov 12, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0735

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.

2. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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