Verwaltungsgerichtshof 95/19/1583

95/19/1583Supreme Administrative CourtApr 23, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1583

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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