Verwaltungsgerichtshof 95/19/1926

95/19/1926Supreme Administrative CourtApr 23, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1926

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1998

Spruch

Der den Erstbeschwerdeführer betreffende Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Die den Zweitbeschwerdeführer betreffende Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Zweitbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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