Verwaltungsgerichtshof 95/20/0161

95/20/0161Supreme Administrative CourtMay 9, 1996

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtsverletzung sonstige Fälle Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.