Verwaltungsgerichtshof 95/20/0200

95/20/0200Supreme Administrative CourtMar 6, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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