Verwaltungsgerichtshof 95/21/0006

95/21/0006Supreme Administrative CourtSep 27, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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