Verwaltungsgerichtshof 96/03/0006

96/03/0006Supreme Administrative CourtMar 20, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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