Verwaltungsgerichtshof 96/03/0049

96/03/0049Supreme Administrative CourtApr 17, 1996

Regest

Alkotest Verweigerung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1996

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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