Verwaltungsgerichtshof 96/03/0253

96/03/0253Supreme Administrative CourtApr 22, 1998

Regest

Beweismittel Zeugen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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