Verwaltungsgerichtshof 96/04/0086

96/04/0086Supreme Administrative CourtMay 21, 1996

Regest

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

  1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 12. Februar 1996 wird als unbegründet abgewiesen.

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde gegen den Landeshauptmann von Oberösterreich wegen Verletzung der Entscheidungspflicht wird zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.