Verwaltungsgerichtshof 96/04/0121

96/04/0121Supreme Administrative CourtDec 10, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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