Verwaltungsgerichtshof 96/04/0284

96/04/0284Supreme Administrative CourtApr 22, 1997

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0284

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.