Verwaltungsgerichtshof 96/06/0101

96/06/0101Supreme Administrative CourtApr 24, 1997

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1997

Spruch

1. beschlossen,

die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen, und

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der zweitmitbeteiligten Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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