Verwaltungsgerichtshof 96/06/0169

96/06/0169Supreme Administrative CourtNov 7, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 4.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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