Verwaltungsgerichtshof 96/06/0204

96/06/0204Supreme Administrative CourtNov 7, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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