Verwaltungsgerichtshof 96/07/0058

96/07/0058Supreme Administrative CourtMay 14, 1997

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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