Verwaltungsgerichtshof 96/10/0187

96/10/0187Supreme Administrative CourtApr 28, 1997

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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