Verwaltungsgerichtshof 96/12/0213

96/12/0213Supreme Administrative CourtApr 16, 1997

Regest

Anforderung an ein Gutachten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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