Verwaltungsgerichtshof 96/19/1847

96/19/1847Supreme Administrative CourtApr 3, 1998

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1847

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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